OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)
Das OSS-Verfahren ist ein Meldeverfahren für die Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern. Statt dich in jedem Land steuerlich zu registrieren, meldest und zahlst du die ausländische Umsatzsteuer gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wann betrifft dich das?
- Entscheidend ist die Summe deiner Fernverkäufe an Privatpersonen in alle anderen EU-Länder zusammen.
- Bis 10.000 € im Jahr (im Vorjahr und im laufenden Jahr) berechnest du deutsche Umsatzsteuer. Du kannst freiwillig zur Besteuerung im Käuferland wechseln; daran bist du dann mindestens zwei Jahre gebunden.
- Darüber gilt die Umsatzsteuer des Landes, in dem dein Kunde sitzt. Das OSS-Verfahren erspart dir dann die Registrierung in jedem einzelnen Land.
Beispiel
Du verkaufst über eBay ein Paar Sneaker an eine Privatperson in Österreich und versendest aus Deutschland. Liegen deine EU-Fernverkäufe über 10.000 €, fällt österreichische Umsatzsteuer an (20 %). Die meldest du im OSS zusammen mit deinen Verkäufen in alle anderen EU-Länder.
So läuft es ab
- Anmeldung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Teilnahme gilt in der Regel ab dem nächsten Quartal. Überschreitest du die Grenze im laufenden Quartal, kannst du dich bis zum 10. des Folgemonats anmelden.
- Meldung und Zahlung vierteljährlich, jeweils bis zum Ende des Folgemonats: 30.4., 31.7., 31.10. und 31.1.
- Hattest du in einem Quartal keine solchen Verkäufe, gibst du eine Nullmeldung ab.
Gut zu wissen
- Verkäufe an Unternehmen – zum Beispiel an eine Plattform in einem anderen EU-Land – sind keine Fernverkäufe. Sie laufen nicht über das OSS; dafür brauchst du den Nachweis per Gelangensbestätigung.
- Differenzbesteuerte Verkäufe (§ 25a UStG) gehören nicht ins OSS.
Wie Intere hilft
Intere berücksichtigt OSS für deine Verkäufe in andere EU-Länder und bucht sie in Lexware Office oder sevDesk.
Häufige Fragen
- Muss ich am OSS teilnehmen?
- Nein, es ist freiwillig. Die Alternative ist eine Registrierung in jedem Land, in dem Umsatzsteuer anfällt. Wenn du teilnimmst, gilt es für alle EU-Länder.
- Gilt die 10.000-€-Grenze pro Land?
- Nein, für alle EU-Länder zusammen.